Satzung des HGV Barßel

In der Satzung des Handels- und Gewerbeverein Barßel e.V. sind die Grundprinzipien, Ziele und Regeln unseres Vereins festgelegt. Sie dient als verbindliche Grundlage für unsere Arbeit und das Miteinander unserer Mitglieder. Hier erfahren Sie mehr über die Werte und Leitlinien, die unser Engagement für ein starkes, lebendiges Barßel leiten.

(1) Der Verein führt den Namen „Handels- und Gewerbeverein Barßel“. Er ist in das Vereinsregister
eingetragen worden; der Name lautet „Handels- und Gewerbeverein Barßel e. V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in 26676 Barßel.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(1) Zweck des Vereins ist die umfassende Förderung der Wirtschaft und des Handels der Gemeinde Barßel.

(2) Zu den Aufgaben gehört insbesondere
  a) Stärkung und Erhaltung der Attraktivität der Gemeinde Barßel
  b) Förderung der Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke
  c) Erschließung zusätzlicher Gewerbeflächen innerhalb der Gemeinde Barßel
  d) Unterstützung bei der Ansiedlung weiterer Betriebe insbesondere von noch nicht vorhandenen Geschäftszweigen und Branchen
  e) Organisation gemeinsamer Werbemaßnahmen und -aktionen

(3) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Vorstandsmitglieder können Aufwendungsersatz erhalten. Dieser Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes ( Erstattung tatsächlicher Aufwendungen) oder in Form von Aufwandsentschädigung geleistet werden. Maßgeblich sind die Beschlüsse des zuständigen Vereinsorgans, die steuerlichen Vorschriften und Höchstgrenzen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins

(1) Zur Erreichung seiner satzungsgemäßen Ziele bemüht sich der Verein, den Mitgliederstamm kontinuierlich auszubauen.

(2) Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit der Gemeinde Barßel, den Kirchen und anderen Institutionen und Vereinen ist zu pflegen und auszubauen, soweit dies der Erreichung der satzungsgemäßen Ziele förderlich ist.
(3) Der Verein bemüht sich um eine Zusammenarbeit mit der Presse und sonstigen Medien.

(1) Die Mitgliedschaft im Verein können natürliche Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben,juristische Personen, Handelsgesellschaften und sonstige Personenzusammenschlüsse erwerben.

(2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränktGeschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen. Über den Antrag auf Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.

(3) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist dieser nicht verpflichtet, dem AntragssteIler die Gründe hierfür mitzuteilen.

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist.

(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen zu werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Ermahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.

(4) Wenn ein Mitglied schuld haft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet.

Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden bestritten aus
1. Mitgliedsbeiträgen
2. Spenden, sonstigen Zuwendungen und Einnahmen
3. Zuschüssen der öffentlichen Hand

(1) Von den Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.

(2) Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

(3) Der Vorstand kann Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

(1) Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
e) den Beisitzern

(2) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden als stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich oder durch den 1. oder 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Schriftführer oder Kassenwart vertreten. Die Vertretungsmacht der Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit dem einem Geschäftswert von über 2.500,- € die Zustimmung des Schriftführers, des Kassenwartes oder der Beisitzer erforderlich ist.

(3) Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann von der Mitgliederversammlung jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.

(1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
 a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
 b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
 c) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, eines Aktionsplans sowie der Jahresabschlussrechnung;
 d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. In den Vorstand können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstandsmitglieds.

(2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

(1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder und mindestens einer der Vorsitzenden anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

(3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.

(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Bei juristischen Personen wird das Stimmrecht durch deren gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.

(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
 a) Genehmigung des aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr 
 b) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
 c) Entlastung der Vorstandes
 d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
 e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
 f) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung der Vereins
 g) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss der Vorstandes
 h) Ernennung von Ehrenmitgliedern

(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Der Vorstand lädt hierzu mit einer Frist von 3 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.

(4) Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszwecks) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.

(5) In der Mitgliederversammlung werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

(6) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist. Essoll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der anwesenden Mitglieder und die einzelnen Abstimmungsergebnisse

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer, deren Aufgabe es ist, nach Abschluss des Geschäftsjahres die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte zu überprüfen und die Richtigkeit durch Unterschrift zu bestätigen. Sie berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis und schlagen die Entlastung des Vorstandes vor.

(1) die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von vier Fünftel aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

(2) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(3) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Ammerländer Fahrzeugagentur

📍 Adresse:
Apen | Barßel

📞 Telefon:
04489 935334

📧 Email:
info@af-agentur.de

🌐 Webseite:
www.af-agentur.de

Willkommen bei der Ammerländer Fahrzeugagentur

Wir sind Ihr Autohaus im Ammer-und Cloppenburgerland– persönlich, fair und zuverlässig. Ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Fahrzeugvermittlung oder Inzahlungnahme: Bei uns finden Sie individuelle Beratung, transparente Angebote und einen starken regionalen Service.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Verkauf von Neu- & Gebrauchtwagen
  • Ankauf & Inzahlungnahme
  • Wunschfahrzeuge auf Bestellung
  • Finanzierung & Leasing
  • Zulassungsservice


Besuchen Sie uns in Apen oder Barßel. Kontaktieren Sie uns direkt – wir freuen uns auf Sie!

H. & H. Moden Textilfachhandel GmbH

📍 Adresse:
H. & H. Moden Textilfachhandel GmbH
Ammerländer Str. 14
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 2124

Mode mit Stil – für Sie und Ihn

Mit einem feinen Gespür für Trends und Qualität ist H. & H. Moden seit vielen Jahren eine feste Größe in Barßel, wenn es um stilvolle Damen- und Herrenmode geht. Das inhabergeführte Fachgeschäft überzeugt mit persönlicher Beratung, individueller Auswahl und einem Sortiment, das modische Vielfalt und klassische Eleganz vereint.

Ob sportlich-leger, business-tauglich oder für den besonderen Anlass – bei H. & H. Moden finden Kundinnen und Kunden das passende Outfit und die dazugehörigen Accessoires. Die freundliche Atmosphäre und das engagierte Team machen den Einkauf zu einem echten Erlebnis.

Als Mitglied im HGV Barßel bringt sich H. & H. Moden aktiv in die Belebung des Ortszentrums ein und ist bei vielen Veranstaltungen mit Herzblut dabei.

LzO Barßel

📍 Adresse:
LzO Barßel
Lange Straße 45
26676 Barßel

📞 Telefon:
0441 2304440

🌐 Webseite:
www.lzo.com

Ihr Finanzpartner vor Ort

Die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen Lebens in Barßel. Mit ihrer Filiale im Ortskern bietet die LzO persönliche Beratung in allen Finanzfragen – von klassischen Sparkonten über Baufinanzierungen bis hin zur Altersvorsorge und Firmenkundenberatung.

Als verlässlicher Partner vor Ort legt die LzO großen Wert auf persönliche Nähe, langfristige Kundenbeziehungen und gesellschaftliches Engagement. Auch deshalb ist sie seit vielen Jahren aktives Mitglied im HGV Barßel und unterstützt regelmäßig lokale Projekte und Veranstaltungen.

Ob Privat- oder Geschäftskunde – die LzO Barßel ist für Sie da. Direkt. Persönlich. Zuverlässig.

einflussreich.

📍 Adresse:
Becker & Becker GbR
III. Hüllenweg 33b
26676 Barßel

📞 Telefon:
0173 1872651

📧 E-Mail:
hello@einflussreich-media.de

🌐 Webseite:
www.einflussreich-media.de

📱 Instagram:
@einflussreich-media

Ihre Social Media Agentur in Barßel

Ob Instagram, Facebook, TikTok oder LinkedIn – die Agentur einflussreich. unterstützt Unternehmen dabei, in den sozialen Medien sichtbar und erfolgreich zu sein. Mit kreativem Content, individuellen Strategien und einem feinen Gespür für Trends verhilft das junge, dynamische Team lokalen Betrieben zu mehr Reichweite und Wirkung.

Von der professionellen Betreuung von Social-Media-Kanälen über Reels-Produktionen bis hin zur gezielten Werbeschaltung bietet einflussreich. alles aus einer Hand – verständlich, transparent und auf Augenhöhe.

Als aktives Mitglied im HGV Barßel bringt sich die Agentur besonders in der digitalen Weiterentwicklung der Region ein und unterstützt auch andere Vereinsmitglieder mit ihrem Know-how.

Toni’s Pizzeria

📍 Adresse:
Toni’s Pizzeria
Lange Straße 46
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 338

Italienischer Genuss im Herzen von Barßel

Bei Toni’s Pizzeria trifft herzliche Gastfreundschaft auf italienische Kochkunst. Seit vielen Jahren verwöhnt das familiengeführte Restaurant seine Gäste mit knuspriger Steinofenpizza, hausgemachter Pasta, frischen Salaten und traditionellen Spezialitäten – stets frisch zubereitet und mit viel Liebe serviert.

Ob für einen gemütlichen Abend mit Freunden, ein entspanntes Familienessen oder zum Abholen für zu Hause – Toni’s Pizzeria ist für viele in Barßel längst zur ersten Adresse für authentische italienische Küche geworden.

Als Mitglied im HGV Barßel trägt das Team nicht nur zum kulinarischen Angebot der Region bei, sondern unterstützt auch aktiv das gemeinschaftliche Miteinander vor Ort.

Restaurant Zorbas GmbH

📍 Adresse:
Restaurant Zorbas GmbH
Industriestraße 1
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 1242

🌐 Webseite:
www.zorbas-barssel.de

Griechische Lebensfreude mitten in Barßel

Die Restaurant Zorbas GmbH bringt seit vielen Jahren ein Stück Griechenland nach Barßel. Mit traditionellen Gerichten wie Gyros, Souvlaki, frischen Meze-Platten und typischen Desserts erleben Gäste hier mediterranen Genuss in familiärer Atmosphäre.

Das Restaurant wird mit viel Leidenschaft geführt und ist weit über Barßel hinaus für seine authentische Küche, großzügigen Portionen und den herzlichen Service bekannt. Ob im gemütlichen Gastraum oder auf der sonnigen Außenterrasse – ein Besuch im Zorbas fühlt sich an wie ein Kurzurlaub in Griechenland.

Als Mitglied im HGV Barßel ist die Restaurant Zorbas GmbH fester Bestandteil des kulinarischen Lebens der Region und unterstützt aktiv das lokale Gemeinschaftsleben.

Netnexa GmbH

📍 Adresse:
Netnexa GmbH
Kolpingstraße 10
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 3199680

📧 E-Mail:
info@netnexa.de

Digitale Lösungen für morgen – aus Barßel in die Welt

Die Netnexa GmbH entwickelt moderne, skalierbare Web- und Softwarelösungen für Unternehmen, Organisationen und Start-ups. Ob individuelle Webanwendungen, leistungsstarke APIs oder komplexe Plattformlösungen – das Team der Netnexa GmbH denkt digital von Anfang bis Ende.

Mit Fokus auf Performance, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit entstehen hier maßgeschneiderte Tools, die Geschäftsprozesse vereinfachen, automatisieren und beschleunigen. Dabei legt Netnexa großen Wert auf nachhaltige Entwicklung, klare Kommunikation und langfristige Partnerschaften.

Als Mitglied im HGV Barßel bringt sich die Netnexa GmbH aktiv in das lokale Netzwerk ein und trägt dazu bei, digitale Kompetenz in der Region zu fördern und sichtbar zu machen.

Natascha Deters

📍 Adresse:
Natascha Deters – Edelschmaus
Ellenbrocksweg 2
26676 Barßel

📞 Telefon:
0173 6573012

📧 E-Mail:
nataschadeters@gmx.de

📱 Instagram:
@natascha.deters

Edelschmaus & Pampered Chef – Genuss trifft Beratung

Mit Leidenschaft für gutes Essen und kreative Küchenideen bringt Natascha Deters frischen Wind in Barßels Koch- und Backstuben. Als selbstständige Beraterin für Pampered Chef zeigt sie, wie leicht und lecker das Kochen mit den richtigen Produkten sein kann – ob bei Kochshows, Workshops oder Online-Präsentationen.

Unter dem Namen Edelschmaus bietet sie außerdem raffinierte Gewürzmischungen, Öle und kleine Feinkostartikel an – ideal für Genießer und alle, die gern Neues ausprobieren. Ihre Kundinnen und Kunden schätzen die persönliche Beratung, kreative Rezeptideen und den unkomplizierten Service.

Als Mitglied im HGV Barßel bringt sich Natascha Deters aktiv ins Vereinsleben ein und teilt ihre Begeisterung für kulinarischen Genuss mit der Region.

Sicherheitsdienstleistungen Höhl GmbH

📍 Adresse:
Sicherheitsdienstleistungen Höhl GmbH
Im Gewerbegebiet Süd 3
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 913398900

📧 E-Mail:
info@sicherheitsdienst-hoehl.de

🌐 Webseite:
www.sicherheitsdienst-hoehl.de

Sicherheit mit Vertrauen – regional. zuverlässig. professionell.

Wenn es um Schutz und Sicherheit geht, ist die Sicherheitsdienstleistungen Höhl GmbH ein kompetenter Partner in Barßel und der Region. Ob Objekt- und Veranstaltungsschutz, Revierfahrten oder individuelle Sicherheitskonzepte – das erfahrene Team sorgt für ein sicheres Gefühl bei Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatkunden.

Mit geschultem Personal, moderner Technik und einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein steht das Unternehmen für Qualität, Diskretion und Einsatzbereitschaft.

Als Mitglied im HGV Barßel bringt sich die Firma aktiv in das lokale Netzwerk ein und setzt sich für ein sicheres und lebenswertes Umfeld in der Gemeinde ein.

Schwarting Media

📍 Adresse:
Schwarting Media
Kolpingstraße 10
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 3199680

📧 E-Mail:
info@schwarting-media.de

🌐 Webseite:
www.schwarting-media.de

📱 Instagram:
@schwartingmedia

Webdesign. Marketing. Technik – alles aus einer Hand

Schwarting Media ist die kreative Agentur aus Barßel für modernes Webdesign, durchdachtes Online-Marketing und zuverlässige IT-Lösungen. Ob professionelle Webseiten, individuelle Shopsysteme oder Serverlösungen – das Team rund um Gründer Rouven Schwarting vereint technisches Know-how mit gestalterischem Feingefühl.

Besonders wichtig ist Schwarting Media die persönliche Betreuung: regionale Unternehmen erhalten hier maßgeschneiderte Lösungen – unkompliziert, effizient und ehrlich. Auch Hosting, Domains und E-Mail-Dienste werden direkt aus einer Hand angeboten.

Als aktives Mitglied im HGV Barßel unterstützt Schwarting Media die digitale Weiterentwicklung der Region und steht vielen Mitgliedern als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Markus Kreke

📍 Adresse:
Markus Kreke
Hauptstraße 1b
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 4419697

📧 E-Mail:
info@kreke-energie.de

🌐 Webseite:
www.kreke-energie.de

Ihr Partner für Strom, Gas & Telefon in Barßel

Ob günstige Strom- und Gastarife, schnelle Internetverbindungen oder passende Telefonangebote – Markus Kreke ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für moderne Energie- und Telekommunikationslösungen in Barßel.

Mit langjähriger Erfahrung, individueller Beratung und einem starken Netzwerk an Partnern hilft er Privatpersonen und Unternehmen dabei, passende Anbieter zu finden und dauerhaft Kosten zu sparen – transparent, unabhängig und zuverlässig.

Als Mitglied im HGV Barßel ist Markus Kreke fest in der Region verwurzelt und bekannt für seine unkomplizierte und ehrliche Art.

Bildungswerk Höhl

📍 Adresse:
Bildungswerk Höhl
Gewerbepark 7a
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 9378767

📧 E-Mail:
info@bildungswerk-hoehl.de

🌐 Webseite:
www.bildungswerk-hoehl.de

Aus- & Weiterbildung für Sicherheit, Technik und Service

Das Bildungswerk Höhl in Barßel ist ein zertifizierter Bildungsträger, der ein breites Spektrum praxisorientierter Lehrgänge anbietet – perfekt zugeschnitten auf die Anforderungen von Industrie, Handwerk, öffentlicher Verwaltung und Sicherheitsdienst. Die erfahrenen Ausbilder:innen vermitteln Theorie und Praxis in modern ausgestatteten Räumen, ergänzt durch praxisnahe Outdoor-Übungsflächen .

Schwerpunkte im Kursangebot:

  • Bedienerschulungen für Krane, Flurförderzeuge (Stapler), Hubarbeitsbühnen und Erdbaumaschinen

  • Sicherheitsrelevante Ausbildungen: Sachkundeprüfung IHK (§ 34a GewO), Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Deeskalationstrainings, Ladungssicherung

  • Erste-Hilfe-Kurse sowie spezielle Trainings für Fahrschüler (Sehtest, Passbilder und Ersthelferkurs in einem Tag)

Das Bildungswerk legt großen Wert auf aktuell relevante Inhalte für den Arbeitsmarkt, kombiniert mit einem angenehmen Lernumfeld, das Spaß und Motivation fördert . Gründer Stefan Höhl und sein Team bieten neben dem offenen Kursprogramm auch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für Unternehmen an .

Als aktives Mitglied im HGV Barßel engagiert sich das Bildungswerk für berufliche Chancen, regionale Fachkräftesicherung und hochwertige Aus- und Weiterbildung in der Region.

Lampe Zierfische & Tierbedarf

📍 Adresse:
Lampe Zierfische & Tierbedarf
Lange Str. 47b
26676 Barßel

📞 Telefon:
04499 9223910

Für Tierfreunde mit Herz – seit über 30 Jahren in Barßel

Bei Lampe Zierfische & Tierbedarf finden Tierliebhaber alles, was das Herz begehrt: Hochwertiges Tierfutter, Zubehör für Hund, Katze und Kleintier sowie eine beeindruckende Auswahl an Zierfischen, Aquarien und Technik.

Das familiengeführte Fachgeschäft steht seit über drei Jahrzehnten für persönliche Beratung, fachliches Know-how und echte Tierliebe. Ob Neueinsteiger oder erfahrener Aquaristik-Fan – bei Lampe wird jeder individuell beraten und findet das passende Produkt für sein Tier.

Als langjähriges Mitglied im HGV Barßel ist das Unternehmen fest im Ort verwurzelt und steht für Beständigkeit, Engagement und Nähe zur Kundschaft.